13 K 4188/07•Finanzgericht Köln, 2010-10-06, 13 K 4188/07
Full text
Finanzgericht Köln — 13 K 4188/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-06
Aktenzeichen: 13 K 4188/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:1006.13K4188.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid 2001 vom 29. April 2005 in Gestalt der Ein-spruchsentscheidung vom 2. Oktober 2007 wird dahingehend abgeändert, dass bisher als Anschaffungskosten behandelte Aufwendungen in Höhe von 10.000 DM als sofort abziehbare Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung zu errechnen, fer-ner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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