10 K 4108/09•Finanzgericht Köln, 2010-12-16, 10 K 4108/09
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 4108/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-16
Aktenzeichen: 10 K 4108/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2010:1216.10K4108.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Unter Änderung des Umsatzsteueränderungsbescheids für 2001 vom 17. November 2009 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 19. November 2009 wird die Umsatzsteuer 2001 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass die Einnahmen aus Parkgebühren nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die Neuberechnung der Umsatzsteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.