5 K 4480/07•Finanzgericht Köln, 2011-09-28, 5 K 4480/07
Full text
Finanzgericht Köln — 5 K 4480/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-28
Aktenzeichen: 5 K 4480/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:0928.5K4480.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 28.03.2006 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Einkommensteuer für 2004 neu festgesetzt mit der Maßgabe, dass die streitigen Einkünfte des Klägers aus den S-Corporations in Höhe von 250.959 EUR bei der Besteuerung keine Berücksichtigung finden. Die Neuberechnung der Einkommensteuer für 2004 wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht zuvor der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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