10 K 3620/10•Finanzgericht Köln, 2011-11-15, 10 K 3620/10
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 3620/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-15
Aktenzeichen: 10 K 3620/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1115.10K3620.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 09. März 2010 wird mit der Maßgabe geändert, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen weitere Werbungskosten in Höhe von 6.246,50 € steuermindernd berücksichtigt werden.
Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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