10 K 493/09•Finanzgericht Köln, 2011-12-15, 10 K 493/09
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 493/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-15
Aktenzeichen: 10 K 493/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2011:1215.10K493.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der geänderte Einkommensteuerbescheid für 1996 vom 4. Januar 2005 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu 10/11, der Beklagte zu 1/11.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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