3 K 594/09•Finanzgericht Köln, 2012-01-18, 3 K 594/09
Full text
Finanzgericht Köln — 3 K 594/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-18
Aktenzeichen: 3 K 594/09
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0118.3K594.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der geänderte Bescheid zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31.12.1999 vom 12.6.2007 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 30.1.2009 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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