6 K 4538/07•Finanzgericht Köln, 2012-01-26, 6 K 4538/07
Full text
Finanzgericht Köln — 6 K 4538/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-26
Aktenzeichen: 6 K 4538/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0126.6K4538.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Änderung der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der Jahre 2002 bis 2005 vom 16.02.2007 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 30.10.2007 werden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit wie folgt neu festgestellt auf:
2002 828.591,82 €
2003 694.488,05 €
2004 1.030.445,60 €
2005 843.912,67 €
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 12 v.H. und der Beklagte zu 88 v.H.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in derselben Höhe leistet.
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