10 K 1830/10•Finanzgericht Köln, 2012-02-15, 10 K 1830/10
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 1830/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 10 K 1830/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0215.10K1830.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 14. Juli 2009, mit dem der Bescheid vom 19. Juli 2007 über die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum 31. Dezember 2005 aufgehoben wurde, wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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