Finanzgericht Köln, 2012-02-15, 10 K 1942/10

10 K 1942/10Tax CourtFeb 15, 2012

Full text

Finanzgericht Köln — 10 K 1942/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-15

Aktenzeichen: 10 K 1942/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0215.10K1942.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Abrechnungsbescheid vom 8. April 2010 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 31.5.2010 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.888,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.4.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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