Finanzgericht Köln, 2012-03-06, 13 K 3006/11

13 K 3006/11Tax CourtMar 6, 2012

Full text

Finanzgericht Köln — 13 K 3006/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-06

Aktenzeichen: 13 K 3006/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0306.13K3006.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Verfügung vom 20. April 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. August 2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen Klägerin und Beklagter zu je 1/2.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.