Finanzgericht Köln, 2012-03-08, 10 K 290/11

10 K 290/11Tax CourtMar 8, 2012

Full text

Finanzgericht Köln — 10 K 290/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 10 K 290/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0308.10K290.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 17.11.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2011 wird dahingehend geändert, dass eine weitere außergewöhnliche Belastung in Höhe von 17.075,- € berücksichtigt wird.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten -erstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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