13 V 3763/12•Finanzgericht Köln, 2013-02-12, 13 V 3763/12
Full text
Finanzgericht Köln — 13 V 3763/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-12
Aktenzeichen: 13 V 3763/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0212.13V3763.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Einkommensteueränderungsbescheide für 2001 bis 2006 vom 15.10.2012 wird in voller Höhe der Änderung und die Vollziehung der Einkommensteueränderungsbescheide für 2007 und 2008 vom 15.10.2012 in Höhe des bereits mit Verfügungen des Antragsgegners vom 14.12.2012 gewährten Umfangs bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt, soweit der Antragsgegner zusätzlich zu den Zinseinkünften aus Beteiligungen an der D Zinsen wegen nicht nachgewiesener Herkunft der Mittel für die Beteiligungserwerbe hinzugeschätzt hat.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 90 v.H. und der Antragsgegner zu 10 v.H..
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