Finanzgericht Köln, 2013-05-08, 10 K 3547/12

10 K 3547/12Tax CourtMay 8, 2013

Full text

Finanzgericht Köln — 10 K 3547/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-08

Aktenzeichen: 10 K 3547/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0508.10K3547.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Gewerbesteuermessbetragsänderungsbescheid für 2009 vom 1.2.2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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