6 K 2216/08•Finanzgericht Köln, 2013-05-23, 6 K 2216/08
Full text
Finanzgericht Köln — 6 K 2216/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-23
Aktenzeichen: 6 K 2216/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0523.6K2216.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid vom 17.12.2009 wird dahingehend geändert, dass die Vergütung an den Insolvenztreuhänder in Höhe von 28.272,83 € als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 68% und der Beklagte zu 32%, die danach entstandenen Kosten tragen der Kläger zu 26% und der Beklagte zu 74%.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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