2 K 542/11•Finanzgericht Köln, 2014-10-01, 2 K 542/11
Full text
Finanzgericht Köln — 2 K 542/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-01
Aktenzeichen: 2 K 542/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:1001.2K542.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Versicherungsteuerbescheids für August 2007 vom 16. Oktober 2007 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 25. Juli 2013 wird die Versicherungsteuer um 580.134,25 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 58 Prozent, die Klägerin zu 42 Prozent.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 36.959.895,-- € festgesetzt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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