11 K 3038/13•Finanzgericht Köln, 2015-05-21, 11 K 3038/13
Full text
Finanzgericht Köln — 11 K 3038/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-21
Aktenzeichen: 11 K 3038/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0521.11K3038.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 07.02.2013 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 26.08.2013 wird die Familienkasse verpflichtet, der Klägerin für ihre Tochter A für den Zeitraum 01.12.2012 bis 31.08.2013 Kindergeld zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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