10 K 759/13•Finanzgericht Köln, 2015-06-18, 10 K 759/13
Full text
Finanzgericht Köln — 10 K 759/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-18
Aktenzeichen: 10 K 759/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0618.10K759.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Körperschaftsteuerbescheid für 2006 vom 25. 3. 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. 2. 2013 wird dahin geändert, dass die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe "Hofladen" in der Einrichtung A-Haus in F und "Kantine/Hofladen" in der Einrichtung C in D als begünstigte Zweckbetriebe behandelt und die gewerblichen Einkünfte entsprechend gemindert werden.
Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Körperschaftsteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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