4 K 1866/11•Finanzgericht Köln, 2016-10-19, 4 K 1866/11
Full text
Finanzgericht Köln — 4 K 1866/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-19
Aktenzeichen: 4 K 1866/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:1019.4K1866.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 31. August 2006 für Zwecke der Grunderwerbsteuer vom 23. September 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 9. Mai 2011 wird auf-gehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für not-wendig erklärt.
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