7 K 2603/14•Finanzgericht Köln, 2017-03-24, 7 K 2603/14
Full text
Finanzgericht Köln — 7 K 2603/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-24
Aktenzeichen: 7 K 2603/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0324.7K2603.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerfestsetzung 2005 der Kläger vom 25.4.2007 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 7.8.2014 werden mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit um den Gewinn aus der Veräußerung der Aktienoptionen i.H.v. 85.055 € verringert werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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