9 K 3518/14•Finanzgericht Köln, 2017-10-11, 9 K 3518/14
Full text
Finanzgericht Köln — 9 K 3518/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-11
Aktenzeichen: 9 K 3518/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:1011.9K3518.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2009 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.11.2014 werden mit der Maßgabe geändert, dass der Widerruf der Pensionszusage beim Kläger nicht zum Zufluss steuerpflichtigen Arbeitslohns führt.
Die Berechnung der Steuer und des verbleibenden Verlustvortrags wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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