Finanzgericht Köln, 2018-01-18, 7 K 513/16

7 K 513/16Tax CourtJan 18, 2018

Full text

Finanzgericht Köln — 7 K 513/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-18

Aktenzeichen: 7 K 513/16

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0118.7K513.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Schenkungsteuerbescheid auf den 08.06.2001, Steuernummer 1, vom 06.10.2014 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 04.02.2016 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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