15 V 754/18•Finanzgericht Köln, 2018-06-06, 15 V 754/18
Full text
Finanzgericht Köln — 15 V 754/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-06
Aktenzeichen: 15 V 754/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0606.15V754.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Für die vom Antragsgegner bereits gewährte Aussetzung der Vollziehung der Bescheide vom 27. September 2017 über die Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge 2011 bis 2013 wird bis zum Erlass einer Einspruchsentscheidung oder anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache insoweit eine Sicherheitsleistung gem. § 69 Abs. 2 Satz 6 Halbsatz 2 der Finanzgerichtsordnung ausgeschlossen, als der Gewerbesteuermessbetrag auf Hinzuschätzungen gem. Tz. 2.2.7 des Bp-Berichts vom 13. April 2017 beruht, die 5 % der Netto-Bareinnahmen übersteigen; im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Berechnung der ohne Sicherheitsleistung auszusetzenden Steuermessbeträge wird dem Antragsgegner übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.
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