5 K 1953/16•Finanzgericht Köln, 2019-03-27, 5 K 1953/16
Full text
Finanzgericht Köln — 5 K 1953/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-27
Aktenzeichen: 5 K 1953/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0327.5K1953.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 13.11.2015 werden die Besteuerungsgrundlagen für die betroffenen Grundstücke nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 94 % und der Beklagte zu 6 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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