Finanzgericht Köln, 2019-04-11, 12 K 2583/17

12 K 2583/17Tax CourtApr 11, 2019

Full text

Finanzgericht Köln — 12 K 2583/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-11

Aktenzeichen: 12 K 2583/17

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0411.12K2583.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angefochtene Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid für den MonatFebruar 2017 vom 05.09.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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