9 K 1652/18•Finanzgericht Köln, 2019-05-08, 9 K 1652/18
Full text
Finanzgericht Köln — 9 K 1652/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-08
Aktenzeichen: 9 K 1652/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0508.9K1652.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 24.10.2014 wird der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 14.06.2013 dahingehend abgeändert, dass für 2010 weitere Zahlungen in Höhe von insgesamt 15.000 € bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Spenden berücksichtigt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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