Finanzgericht Münster, 2002-03-15, 11 K 7343/00 EZ

11 K 7343/00 EZTax CourtMar 15, 2002

Full text

Finanzgericht Münster — 11 K 7343/00 EZ — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-15

Aktenzeichen: 11 K 7343/00 EZ

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2002:0315.11K7343.00EZ.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2000 wird die Eigenheimzulage ab dem Jahre 1998 auf 6.500 DM (=3.323,40 EUR) festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dersel-ben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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