1 K 5930/01 E•Finanzgericht Münster, 2003-08-27, 1 K 5930/01 E
Full text
Finanzgericht Münster — 1 K 5930/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-27
Aktenzeichen: 1 K 5930/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0827.1K5930.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 2000 vom 08.06.2001 und unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26.09.2001 wird die Einkommensteuer für das Jahr 2000 auf 7.635 DM festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.