9 K 5436/98 U•Finanzgericht Münster, 2004-11-26, 9 K 5436/98 U
Full text
Finanzgericht Münster — 9 K 5436/98 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: 9 K 5436/98 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2004:1126.9K5436.98U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Haftungsbescheid vom 23.01.1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.07.1998 in der geänderten Fassung vom 02.06.1999 wird dahingehend teilweise aufgehoben, dass die Haftung für Umsatzsteuer 1994 auf 277.982,61 DM, die Haftung für Zinsen zur Umsatzsteuer 1994 auf 6.948,00 DM, die Haftung für Umsatzsteuer 04/1996 auf 917.294,97 DM und die Haftung für Umsatzsteuer 05/1996 auf 522.521,65 DM reduziert wird.
Der Haftungsbescheid vom 15.12.1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.07.1998 in der geänderten Fassung vom 02.06.1999 wird dahingehend teilweise aufgehoben, dass es insoweit nur bei der Haftung für Zinsen zur Umsatzsteuer 1995 i.H.v. 48.784,00 DM und der Haftung für Umsatzsteuer 06/1996 i.H.v. 675.925,93 DM verbleibt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Kläger vorläufig vollstreckbar.
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