1 K 1336/05 E•Finanzgericht Münster, 2007-10-17, 1 K 1336/05 E
Full text
Finanzgericht Münster — 1 K 1336/05 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-17
Aktenzeichen: 1 K 1336/05 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1017.1K1336.05E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerfestsetzungen 1997 und 1998 werden unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 04.03.2005 und unter Änderung der Einkommensteuerbescheide vom 10.08.2004 dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in jedem Streitjahr jeweils um 50.001 DM reduziert werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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