13 K 556/02 L•Finanzgericht Münster, 2007-12-19, 13 K 556/02 L
Full text
Finanzgericht Münster — 13 K 556/02 L — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-19
Aktenzeichen: 13 K 556/02 L
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1219.13K556.02L.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Nachforderungsbescheids vom 16. November 2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2002 werden die Lohn- und Folgesteuern 1999 und 2000 wie folgt festgesetzt:
XXXXXXX
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und der
Beklagte zu 1/10.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostener-stattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.