12 K 2029/07 E•Finanzgericht Münster, 2010-06-23, 12 K 2029/07 E
Full text
Finanzgericht Münster — 12 K 2029/07 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-23
Aktenzeichen: 12 K 2029/07 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0623.12K2029.07E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
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Der Einkommensteuerbescheid für 2004 vom 13.10.2006 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 11.04.2007 wird abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe ohne Ansatz von sonstigen Einkünften in Höhe von 35.309,00 EUR bei der Bemessungsgrundlage zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
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Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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