9 K 1213/09 G,F•Finanzgericht Münster, 2010-07-09, 9 K 1213/09 G,F
Full text
Finanzgericht Münster — 9 K 1213/09 G,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-09
Aktenzeichen: 9 K 1213/09 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0709.9K1213.09G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2005 vom 28. März 2008 und über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags 2005 vom 31. März 2008 werden unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 10. März 2009 in der Weise geändert, dass
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der Ertrag aus der Abzinsung um 120.074 EUR geringer als bisher angesetzt wird, und
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die sich aus der Entscheidung zu 1. ergebende Minderung des Gewerbesteueraufwands gegenläufig berücksichtigt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Neuberechnung wird dem Beklagten übertragen, der das Ergebnis der Klägerin unverzüglich formlos mitzuteilen und nach Rechtskraft der Entscheidung die Verwaltungsakte mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben hat.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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