Finanzgericht Münster, 2010-09-02, 5 K 1129/05 U

5 K 1129/05 UTax CourtSep 2, 2010

Full text

Finanzgericht Münster — 5 K 1129/05 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: 5 K 1129/05 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0902.5K1129.05U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuer-Bescheid 2001 vom 14.07.2010 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer auf ./. 787.149 DM (./. 402.463 EUR) festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 24% der Klägerin und zu 76 % dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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