8 K 4132/07•Finanzgericht Münster, 2010-11-24, 8 K 4132/07
Full text
Finanzgericht Münster — 8 K 4132/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-24
Aktenzeichen: 8 K 4132/07
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:1124.8K4132.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Der angefochtene Haftungsbescheid vom 27.01.2006 zur St-Nr. ... in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 30.08.2007 wird in Höhe von ... EUR (Zinsen zur Einkommensteuer 2001) aufgehoben;
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens hat der Kläger 88 % und der Beklagte 12 % zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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