Finanzgericht Münster, 2011-02-17, 3 K 1678/10 F

3 K 1678/10 FTax CourtFeb 17, 2011

Full text

Finanzgericht Münster — 3 K 1678/10 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-17

Aktenzeichen: 3 K 1678/10 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2011:0217.3K1678.10F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Einheitswertbescheide vom 14.07.2009 und 23.02.2010 sowie die Ein-spruchsentscheidung vom 09.04.2010 werden dahingehend geändert, dass der Grundbesitzwert auf 2.050.500 Euro festgestellt wird, wovon der über-tragene Anteil 4/10 = 820.200 Euro beträgt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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