12 K 3686/09 G,F•Finanzgericht Münster, 2012-12-11, 12 K 3686/09 G,F
Full text
Finanzgericht Münster — 12 K 3686/09 G,F — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-11
Aktenzeichen: 12 K 3686/09 G,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:1211.12K3686.09G.F.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2002 bis 2005 vom 07.11.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.09.2009, die Gewerbesteuermessbetragsbescheide 2002 bis 2005 vom 07.11.2008 und der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2002 vom 17.11.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.09.2009 werden geändert. Dabei werden in den Streitjahren unter Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben in Höhe von
Wirtschaftsjahr 2001/2002 X €
Wirtschaftsjahr 2002/2003 X €
Wirtschaftsjahr 2003/2004 X €
Wirtschaftsjahr 2004/2005 X €
niedrigere Gewinne aus Gewerbebetrieb zugrunde gelegt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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