11 K 1785/11 F•Finanzgericht Münster, 2012-12-19, 11 K 1785/11 F
Full text
Finanzgericht Münster — 11 K 1785/11 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-19
Aktenzeichen: 11 K 1785/11 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:1219.11K1785.11F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Gewinns 2008 vom 23.02.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.04.2011 wird insoweit geändert, als dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit um 1.140,75 € gemindert und auf insgesamt xxx.xxx,xx € festgestellt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte zu je ½.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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