12 K 3720/11 E•Finanzgericht Münster, 2013-11-20, 12 K 3720/11 E
Full text
Finanzgericht Münster — 12 K 3720/11 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-20
Aktenzeichen: 12 K 3720/11 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:1120.12K3720.11E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide für 1992 vom 15.09.1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.02.1999 und der Einkommensteuerbescheid für 1994 vom 13.11.2001 werden abgeändert. Dem Beklagten wir aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe neu zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Revisionsverfahren werden den Klägern zu 1/4 und dem Beklagten zu 3/4 auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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