8 K 2822/14 E•Finanzgericht Münster, 2016-06-16, 8 K 2822/14 E
Full text
Finanzgericht Münster — 8 K 2822/14 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-16
Aktenzeichen: 8 K 2822/14 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:0616.8K2822.14E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 vom 24.11.2010 bzw. 02.08.2011 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 29.07.2014 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 80 v.H. der Klägerin und zu 20 v.H. dem Beklagten auferlegt.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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