3 K 2872/14 G, F•Finanzgericht Münster, 2017-05-18, 3 K 2872/14 G, F
Full text
Finanzgericht Münster — 3 K 2872/14 G, F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-18
Aktenzeichen: 3 K 2872/14 G, F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0518.3K2872.14G.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG vom 07.02.2012 und der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag vom 05.03.2012, jeweils in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 04.08.2014, werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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