Finanzgericht Münster, 2017-08-15, 15 K 2689/14 U

15 K 2689/14 UTax CourtAug 15, 2017

Full text

Finanzgericht Münster — 15 K 2689/14 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-15

Aktenzeichen: 15 K 2689/14 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0815.15K2689.14U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide des Beklagten für 2005 bis 2007

in der Fassung vom 23.07.2009 werden aufgehoben und die

Umsatzsteuer für 2005 bis 2007 wird auf jeweils 0 € festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens

BFH V R 19/13 trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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