4 K 493/17 G•Finanzgericht Münster, 2018-07-20, 4 K 493/17 G
Full text
Finanzgericht Münster — 4 K 493/17 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-20
Aktenzeichen: 4 K 493/17 G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0720.4K493.17G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Gewerbesteuermessbescheid für 2008 vom 4.12.2012, in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.1.2017, wird in der Weise geändert, dass die Hinzurechnung der Miet- und Pachtzinsen (§ 8 Nr. 1 Buchstabe d) GewStG) um 1.288.257,83 EUR gekürzt wird.
Der Gewerbesteuermessbescheid für 2009 vom 4.12.2012, in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.1.2017, wird in der Weise geändert, dass die Hinzurechnung der Miet- und Pachtzinsen (§ 8 Nr. 1 Buchstabe d) GewStG) um 1.618.064,44 EUR gekürzt wird.
Der Beklagte hat die festzusetzenden Beträge zu errechnen und das Ergebnis der Neuberechnung mitzuteilen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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