Finanzgericht Münster, 2019-02-28, 3 K 2547/18

3 K 2547/18Tax CourtFeb 28, 2019

Full text

Finanzgericht Münster — 3 K 2547/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-28

Aktenzeichen: 3 K 2547/18

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0228.3K2547.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2016 vom 15.03.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.07.2018 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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