8 K 1449/18 Kg•Finanzgericht Münster, 2019-03-07, 8 K 1449/18 Kg
Full text
Finanzgericht Münster — 8 K 1449/18 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-07
Aktenzeichen: 8 K 1449/18 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0307.8K1449.18KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Änderung des Ablehnungsbescheids vom 23.01.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.04.2018 verpflichtet, Kindergeld für O. S. für den Zeitraum Mai 2015 bis April 2018 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt zu 90 v.H. und die Klägerin zu 10 v.H. die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.