1 K 494/18 E•Finanzgericht Münster, 2019-12-03, 1 K 494/18 E
Full text
Finanzgericht Münster — 1 K 494/18 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-03
Aktenzeichen: 1 K 494/18 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1203.1K494.18E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 13.04.2017 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 22.01.2018 wird dahingehend geändert, dass im Rahmen der sonstigen Einkünfte der Klägerin weitere Werbungskosten in Höhe von 4.881,42 EUR berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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