5 Sa 1839/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-06, 5 Sa 1839/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-03-06, 5 Sa 1839/96
5 Sa 1839/96Labour CourtMar 6, 1997
Regest
1. Wegen der Nichteinhaltung der Widerrufsfrist in einem von den Parteien geschlossen gerichtlichen Vergleich ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.2. Die Widerrufsfrist ist in der Regel auch dann versäumt, wenn zuvor dem Prozeßgegner innerhalb der Frist ein original unterschriebener Widerrufsschriftsatz des Widerrufenden zugeht, die Parteien im Ver gleich aber das Arbeitsgericht als zuständige Empfangsstelle bezeich net haben.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1839/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-06
Aktenzeichen: 5 Sa 1839/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0306.5SA1839.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 233 ff. ZPO§ 242 BGB
Leitsätze
- Wegen der Nichteinhaltung der Widerrufsfrist in einem von den Parteien geschlossen gerichtlichen Vergleich ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich.2. Die Widerrufsfrist ist in der Regel auch dann versäumt, wenn zuvor dem Prozeßgegner innerhalb der Frist ein original unterschriebener Widerrufsschriftsatz des Widerrufenden zugeht, die Parteien im Ver gleich aber das Arbeitsgericht als zuständige Empfangsstelle bezeich net haben.
Tenor
-
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 05.11.1996 - 2 Ca 2252/96 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
-
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.