Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-06, 10 Sa 393/97

10 Sa 393/97Labour CourtJun 6, 1997

Regest

Ein auf einem Flugplatz eingesetzter, beim Land NRW beschäftigter Sach bearbeiter für Luftauf sicht erfüllt weder die Tätigkeitsmerkmale der Vergü tungsgruppe IV a Fallgruppe 10 c BAT noch wegen seiner Englischsprach kenntnisse die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe IV a Fall gruppe 1 a oder 1 b BAT.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 393/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-06-06

Aktenzeichen: 10 Sa 393/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0606.10SA393.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: BAT (Bund/Länder) Anlage 1 aVergütungsgruppe IV a BAT

Leitsätze

Ein auf einem Flugplatz eingesetzter, beim Land NRW beschäftigter Sach bearbeiter für Luftauf sicht erfüllt weder die Tätigkeitsmerkmale der Vergü tungsgruppe IV a Fallgruppe 10 c BAT noch wegen seiner Englischsprach kenntnisse die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe IV a Fall gruppe 1 a oder 1 b BAT.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.12.1996 - 4 Ca 7480/95 - wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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