5 Sa 642/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-17, 5 Sa 642/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-17, 5 Sa 642/97
5 Sa 642/97Labour CourtJul 17, 1997
Regest
Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung mit einer kurzen tarif lichen Kündigungsfrist aus, obwohl die längere gesetzliche Kündigungs frist nach § 622 Abs. 1 BGB zur Anwendung gelangt, so gerät er nach Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist nicht automatisch in Annahme ver zug.Annahmeverzug tritt in diesem Fall erst dann ein, wenn der Arbeitgeber es nach ent sprechendem Protest des Arbeitnehmers unterläßt, den Ar beitnehmer zur Arbeitsleistung aufzufordern.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 642/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-07-17
Aktenzeichen: 5 Sa 642/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0717.5SA642.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 611, 615, 293 ff BGB
Leitsätze
Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung mit einer kurzen tarif lichen Kündigungsfrist aus, obwohl die längere gesetzliche Kündigungs frist nach § 622 Abs. 1 BGB zur Anwendung gelangt, so gerät er nach Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist nicht automatisch in Annahme ver zug.Annahmeverzug tritt in diesem Fall erst dann ein, wenn der Arbeitgeber es nach ent sprechendem Protest des Arbeitnehmers unterläßt, den Ar beitnehmer zur Arbeitsleistung aufzufordern.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil
des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 21.01.1997
- 7 Ca 4424/96 - wird kostenpflichtig zurück-
gewiesen.
- Die Revision wird zugelassen.
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