Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-07-17, 5 Sa 642/97

5 Sa 642/97Labour CourtJul 17, 1997

Regest

Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung mit einer kurzen tarif lichen Kündigungsfrist aus, obwohl die längere gesetzliche Kündigungs frist nach § 622 Abs. 1 BGB zur Anwendung gelangt, so gerät er nach Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist nicht automatisch in Annahme ver zug.Annahmeverzug tritt in diesem Fall erst dann ein, wenn der Arbeitgeber es nach ent sprechendem Protest des Arbeitnehmers unterläßt, den Ar beitnehmer zur Arbeitsleistung aufzufordern.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 642/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-07-17

Aktenzeichen: 5 Sa 642/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0717.5SA642.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 611, 615, 293 ff BGB

Leitsätze

Spricht der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung mit einer kurzen tarif lichen Kündigungsfrist aus, obwohl die längere gesetzliche Kündigungs frist nach § 622 Abs. 1 BGB zur Anwendung gelangt, so gerät er nach Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist nicht automatisch in Annahme ver zug.Annahmeverzug tritt in diesem Fall erst dann ein, wenn der Arbeitgeber es nach ent sprechendem Protest des Arbeitnehmers unterläßt, den Ar beitnehmer zur Arbeitsleistung aufzufordern.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil

des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 21.01.1997

  • 7 Ca 4424/96 - wird kostenpflichtig zurück-

gewiesen.

  1. Die Revision wird zugelassen.

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