Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-06-18, 13 Sa 746/97

13 Sa 746/97Labour CourtJun 18, 1998

Regest

Die Tätigkeit eines Sachbearbeiters für ordnungs- und staatshoheitsrechtliche Angelegenheiten, der Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts mit Anträgen auf Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren einschließlich der Widerspruchsverfahren bearbeitet, kann die Tätigkeitsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 BAT erfüllen.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 746/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-06-18

Aktenzeichen: 13 Sa 746/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0618.13SA746.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: BAT IV a Fallgruppe 1 a

Leitsätze

Die Tätigkeit eines Sachbearbeiters für ordnungs- und staatshoheitsrechtliche Angelegenheiten, der Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts mit Anträgen auf Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren einschließlich der Widerspruchsverfahren bearbeitet, kann die Tätigkeitsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 BAT erfüllen.

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.04.1997 - 2 Ca 335/97 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das beklagte Land verurteilt, den Kläger ab 01.01.1994 nach Maßgabe der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 a BAT zu vergüten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Die Revision wird zugelassen.

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