5 Sa 418/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-25, 5 Sa 418/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-25, 5 Sa 418/00
5 Sa 418/00Labour CourtMay 25, 2000
Regest
Hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsOangezeigt, ist eine gegen ihn gerichtete Leistungsklage wegen einer Masse-verbindlichkeit i. S. des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da ein Recht-schutzbedürfnis für eine derartige Klage aufgrund des Vollstreckungs-verbots in § 210 InsO nicht gegeben ist.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 418/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-25
Aktenzeichen: 5 Sa 418/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0525.5SA418.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 208, 209, 210 InsO
Leitsätze
Hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsOangezeigt, ist eine gegen ihn gerichtete Leistungsklage wegen einer Masse-verbindlichkeit i. S. des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da ein Recht-schutzbedürfnis für eine derartige Klage aufgrund des Vollstreckungs-verbots in § 210 InsO nicht gegeben ist.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeits-
gerichts Wuppertal vom 01.02.2000 - 6 Ca 4999/99 - wird
kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird zugelassen.
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