Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-05-25, 5 Sa 418/00

5 Sa 418/00Labour CourtMay 25, 2000

Regest

Hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsOangezeigt, ist eine gegen ihn gerichtete Leistungsklage wegen einer Masse-verbindlichkeit i. S. des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da ein Recht-schutzbedürfnis für eine derartige Klage aufgrund des Vollstreckungs-verbots in § 210 InsO nicht gegeben ist.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 418/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-25

Aktenzeichen: 5 Sa 418/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0525.5SA418.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 208, 209, 210 InsO

Leitsätze

Hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsOangezeigt, ist eine gegen ihn gerichtete Leistungsklage wegen einer Masse-verbindlichkeit i. S. des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da ein Recht-schutzbedürfnis für eine derartige Klage aufgrund des Vollstreckungs-verbots in § 210 InsO nicht gegeben ist.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeits-

gerichts Wuppertal vom 01.02.2000 - 6 Ca 4999/99 - wird

kostenpflichtig zurückgewiesen.

  1. Die Revision wird zugelassen.

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